Wie das Glücksspielgesetz der Schweiz die Lizenzvergabe für Casinos regelt
Artikel 8 des Glücksspielgesetzes legt die Bedingungen fest, unter denen eine Lizenz erteilt werden kann. Bewerber müssen bestimmte Kriterien in Bezug auf Organisation, Finanzen, Rentabilität, wirtschaftliche Zweckmäßigkeit, sozialen Schutz und Sicherheit erfüllen. Eine Lizenz kann nur an Gesellschaften mit beschränkter Haftung erteilt werden, die nach Schweizer Recht registriert sind, über ausreichendes Kapital, einen soliden Geschäftsplan und ein Programm sozialer Maßnahmen zum Schutz der Spieler. Weitere Erfahrungen Wild Fortune Casino zeigen, wie wichtig die strengen Anforderungen und Kontrollen für die Qualität der angebotenen Glücksspielerfahrungen sind.
Verfahren zur Antragstellung und Überprüfung
Im ersten Schritt überprüfte die SFGB, ob die Anträge den in Artikel 8 des Glücksspielgesetzes festgelegten Anforderungen entsprechen. Für Bewerber, die in diesem Bereich keine Mitbewerber haben, endete die Prüfung ihrer Anträge an diesem Punkt.
Nach der formalen Prüfung durch die SFGB erfüllten 28 Anträge die formalen Anforderungen. Nur der Antrag für die Region Schaffhausen war unvollständig und entsprach nicht den Kriterien, weshalb er für die Prüfung durch die SFGB nicht berücksichtigt wurde. Unvollständige Anträge werden bei der Lizenzvergabe nicht berücksichtigt. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung über Glücksspiel entschied der Bundesrat, den Antrag für das Gebiet Schaffhausen nicht zu prüfen. Diese Entscheidung schließt das Verfahren ab und ist unanfechtbar. Infolgedessen kann in Schaffhausen keine Lizenz erteilt werden. Der Bundesrat beauftragte die SFGB, mögliche Lösungen für die Lizenzvergabe in der Region Schaffhausen zu prüfen.
Ein Antragsteller zog seinen Antrag für die Region Lausanne zurück, da die Stadt Lausanne gegen das Vorhaben eines Glücksspielbetriebs in der Stadt war. Zunächst waren drei Antragsteller für die Region Lausanne interessiert: GCDL SA, die ein Casino in Lausanne eröffnen wollte; Projet Casino Prilly SA, die ein Casino in der Gemeinde Prilly eröffnen wollte; und Casino du Léman SA, die ein Casino in der Gemeinde Romanel-sur-Lausanne eröffnen wollte. Somit blieben nur noch zwei Bewerber in Region 2.
Vergleichende Bewertung der Anträge und Entscheidungsfindung
Im zweiten Schritt verglich die SFGB die Anträge in den Regionen, in denen mehrere Bewerber konkurrierten. Anhand von Bewertungskriterien suchte die SFGB nach qualitativen Unterschieden zwischen den Anträgen, um zu bestimmen, welcher Antrag am besten den Anforderungen entspricht und welches Gebiet das bestehende Marktpotenzial am besten nutzen kann.
Im dritten Schritt wurden die Ergebnisse der Qualifikation und Bewertung der Anträge in Punkte umgewandelt und auf einer Skala bewertet. Diese Punkte wurden dann nach Bereichen gewichtet, wobei dem Schutz und der Sicherheit der Spieler ebenso viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde (50 %), wie den wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten.
Neue Konzessionen und ihre Auswirkungen auf die Glücksspielindustrie in der Schweiz
In Übereinstimmung mit Artikel 10(4) des Glücksspielgesetzes leitete die SFGB einen Vorschlag an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Prüfung durch den Bundesrat weiter. Das EJPD leitete den Bericht und Vorschlag an den Bundesrat weiter.
Der Bundesrat erteilte Konzessionen für den Zeitraum von 2025 bis 2044. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Bewerber, die eine Konzession des Bundesrates erhalten, können ihre Tätigkeit frühestens ab dem 1. Januar 2025 aufnehmen. Bis zu diesem Datum müssen sie im Rahmen eines Prüfungsverfahrens vor der Eröffnung nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und von der SFGB die Erlaubnis für jedes angebotene Spiel erhalten. Für die 20 bestehenden Betreiber von Glücksspielbetrieben, die ihre Tätigkeit im selben Betrieb in der jeweiligen Region fortsetzen möchten, bedeutet dies praktisch nur die Fortsetzung ihrer aktuellen Tätigkeit.
Schlussfolgerung: Die Zukunft der Glücksspielindustrie in der Schweiz
Nach Beginn der Tätigkeit wird die SFGB weiterhin die Einhaltung der Glücksspielgesetze im Rahmen ihrer regelmäßigen Aufsichtstätigkeit überwachen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn Verstöße oder Missbräuche festgestellt werden.
Kurz gesagt, die Schweiz wird zwei zusätzliche Casinos in Winterthur und Lausanne erhalten. In der Region Schaffhausen wird es kein Casino mehr geben, da der Antrag des einzigen Bewerbers abgelehnt wurde. Infolgedessen wird das bestehende Casino Ende 2024 seine Tätigkeit in Schaffhausen einstellen. Die Lizenz kann möglicherweise im ersten Quartal 2026 erneut ausgeschrieben werden. Der Bundesrat wird nach der Erstellung eines neuen Berichts über die Situation der Casinos in Schaffhausen eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zur Konzession treffen.